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Urteil Unwirksame gesetzliche Regelung der Schönheitsreparaturen
Schlagworte
Unwirksame gesetzliche Regelung der Schönheitsreparaturen
Leitsatz
Die gesetzliche Regelung der Schönheitsreparaturen in § 28 Abs. 4 Satz 3 der Zweiten Berechnungsverordnung ist wegen mangelnder Transparenz und unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam. (Leitsatz der Redaktion)
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