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Urteil Unverzichtbarer Inhalt einer Klageschrift im Wohnungseigentumsrecht
Schlagworte
Unverzichtbarer Inhalt einer Klageschrift im Wohnungseigentumsrecht
Leitsatz
Auch im Wohnungseigentumsrecht gelten die Anforderungen an die Klagebegründung, die der BGH im Mietrecht zur sog. „Saldoklage“ aufgestellt hat (BGH VIII ZR 68/17), so dass zur Klagebegründung eine Forderungsaufstellung aus dem Forderungskonto genügen kann.
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