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Urteil Unverjährbarer Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung
Schlagworte
Unverjährbarer Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung; Einhaltung von Brandschutzvorschriften
Leitsatz
Der Anspruch des Wohnungseigentümers auf ordnungsmäßige Verwaltung ist grundsätzlich unverjährbar.
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