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Urteil Untervermietungserlaubnis bei begrenztem Auslandsaufenthalt
Schlagworte
Untervermietungserlaubnis bei begrenztem Auslandsaufenthalt
Leitsatz
Der Mieter hat ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung seiner Einzimmerwohnung, wenn er dadurch während eines begrenzten Auslandsaufenthaltes von der Miete entlastet wird.
(Leitsatz der Redaktion)
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