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Urteil Untervermietungserlaubnis nur bei Interesse von nicht ganz unerheblichem Gewicht


Schlagworte

Untervermietungserlaubnis nur bei Interesse von nicht ganz unerheblichem Gewicht

Leitsatz

Ein Anspruch des Mieters auf Erteilung einer Untervermietungserlaubnis erfordert ein Interesse von nicht ganz unerheblichem Gewicht, das nicht gegeben ist, wenn der in einem 11 km von der Wohnung in einem Eigenheim wohnende Mieter zwei Zimmer seiner 3-Zimmer-Wohnung untervermieten und nur ein Zimmer für gelegentliche Aufenthalte nutzen will.

(Leitsatz der Redaktion)

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