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Urteil Unternehmen, Unternehmensträger, Entschädigung, DDR-Entschädigungsgesetz, Zweckvermögen, Entschädigungsdurchgriff, „mittelbare“ Mietminderung einer Beteiligung, vornehmlich faktischer Enteignungsbegriff, verdichtetes Entschädigungsversprechen


Schlagworte

Unternehmen, Unternehmensträger, Entschädigung, DDR-Entschädigungsgesetz, Zweckvermögen, Entschädigungsdurchgriff, „mittelbare“ Mietminderung einer Beteiligung, vornehmlich faktischer Enteignungsbegriff, verdichtetes Entschädigungsversprechen

Leitsätze

1. Zur Frage, ob es bei einer Divergenz nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO auf die Unvereinbarkeit entscheidungstragender Rechtssätze oder des Widerspruchs des unteren Gerichts gegen das obere ankommt (Rn. 7).

2. Zum Verhältnis völkerrechtlicher Entschädigungsansprüche zu Ansprüchen wegen Wertminderung ausländischer Beteiligungen an enteigneten inländischen Gesellschaften nach § 1 Abs. 2 Satz 2 DDR-EErfG (Rn. 22, 25).

3. Zum Verhältnis von Entschädigungsansprüchen betreffend eine ausländische Beteiligung an einer enteigneten Gesellschaft und Entschädigungsansprüchen betreffend eines enteigneten Vermögenswerts der Gesellschaft gem. § 1 Abs. 2 Satz 2 DDR-EErfG (alternativ, kumulativ, identisch Rn. 11, 25).

(Leitsätze der Redaktion)

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