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Urteil Unterlassene Beweiserhebung über Eigenbedarf als Verfassungsverstoß
Schlagworte
Unterlassene Beweiserhebung über Eigenbedarf als Verfassungsverstoß; vorgeschobene Eigenbedarfskündigung
Leitsatz
Das Gericht ist verpflichtet, dem Einwand des Mieters durch Beweisaufnahme nachzugehen, der Eigennutzungswunsch des Vermieters sei nur vorgeschoben. Der tatsächliche Einzug durch den Vermieter beweist nicht immer den Fortbestand der Eigenbedarfssituation. (Leitsatz der Redaktion)
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