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Urteil Unterlassene Beweiserhebung für widerstreitenden Parteivortrag
Schlagworte
Unterlassene Beweiserhebung für widerstreitenden Parteivortrag; Mängel der Mietsache
Leitsatz
Erhebt das Gericht des ersten Rechtszugs trotz widerstreitenden Parteivortrags und Beweisantritts des Mieters keinen Beweis zu mieterseits behaupteten Mängeln, sondern behandelt den Vortrag des Mieters stattdessen zu Lasten des Vermieters als unstreitig, rechtfertigt dies auf Antrag eine Aufhebung und Zurückverweisung gemäß § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO durch das Berufungsgericht zumindest dann, wenn nunmehr aufwändig und umfangreich über mehrere Mängel Beweis zu erheben ist.
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