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Urteil Unsubstantiiertes Bestreiten der Betriebskostennachforderung
Schlagworte
Unsubstantiiertes Bestreiten der Betriebskostennachforderung; Aufrechnung gegen Kautionsrückzahlungsanspruch
Leitsätze
1. Erhebt der Mieter gegen Nachforderungen aus einer Betriebskostenabrechnung nur pauschale und damit unbeachtliche Einwendungen, kann der Vermieter gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters aufrechnen.
2. Der Mieter hat keinen fälligen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution, wenn der Vermieter ein Zurückbehaltungsrecht wegen einer zukünftigen Betriebskostennachforderung geltend macht.
(Leitsätze der Redaktion)
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