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Urteil Unmittelbares Provisionsversprechen in notariellem Kaufvertrag


Schlagworte

Unmittelbares Provisionsversprechen in notariellem Kaufvertrag

Leitsätze

1. Ist der Makler bei der Beurkundung des Grundstückskaufvertrages, der eine Maklerklausel enthält, persönlich anwesend, kann die äußerlich mitbeurkundete Klausel ein unmittelbares Provisionsversprechen im Sinne von § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB dokumentieren (Anschluß BGH NJW-RR 1991, 820).

2. Die Zusage des Doppelmaklers gegenüber dem besorgten Verkäufer, im Hinblick auf ein vertragliches Rücktrittsrecht sei die Provision erst zu zahlen, wenn der Kaufpreis fließe, läßt im Verhältnis zum Käufer, auch wenn die Zusage im Beurkundungstermin erfolgt, nicht zwangsläufig dieselbe Sonderabrede zustande kommen.

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