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Urteil Unbefugte Gebrauchsüberlassung der Mieträume, Herausgabe von Nutzungen, Auskunftsanspruch, notariell beurkundete Räumungsverpflichtung
Schlagworte
Unbefugte Gebrauchsüberlassung der Mieträume, Herausgabe von Nutzungen, Auskunftsanspruch, notariell beurkundete Räumungsverpflichtung
Leitsatz
Die Vermietung eines Gebäudes zum Betrieb eines Hotels rechtfertigt keine Untervermietung bzw. Gebrauchsüberlassung zur Beherbergung von Flüchtlingen. (Leitsatz der Redaktion)
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