Urteil Umwandlungsschutzfrist und Bruchteilseigentum
Schlagworte
Umwandlungsschutzfrist und Bruchteilseigentum; Umwandlungsschutz/Aufteilung in WE; Schutzfrist/bei Umwandlung in Wohnungseigentum; Wohnungseigentum/Schutzfrist für Kündigung bei Umwandlung; Kündigung/Schutzfrist bei Umwandlung in Wohnungseigentum; Kündigungsschutz/Frist bei Umwandlung in Wohnungseigentum; Eigenbedarfskündigung/Schutzfrist bei Umwandlung in Wohnungseigentum
Leitsatz
Eine Veräußerung im Sinne von § 564 b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BGB ist auch dann anzunehmen, wenn die Bruchteilseigentümer eines Grundstücks, die zugleich Vermieter sind, das Eigentum an dem Grundstück durch Begründung von Wohnungseigentum nach § 8 WEG teilen und sodann einem (oder mehreren) Miteigentümer/n durch Auflassung und Eintragung in das Wohnungsgrundbuch (§§ 873, 925 BGB; 4 und 7 WEG) das alleinige Wohnungseigentum an einer bestimmten vermieteten Wohnung übertragen.
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