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Urteil Umrechnung Brutto- in Nettomiete mit ortsüblichen Betriebskosten
Schlagworte
Umrechnung Brutto- in Nettomiete mit ortsüblichen Betriebskosten
Leitsatz
Zur Herstellung der Vergleichbarkeit einer Bruttokaltmiete mit den vom Mietspiegel ausgewiesenen Nettomieten sind nicht die tatsächlichen Betriebskosten, sondern die im Rahmen der Erhebungen zum Mietspiegel ermittelten durchschnittlichen "kalten" Betriebskosten heranzuziehen (gegen Kammergericht, Urteil vom 20. Januar 2005 - 8 U 127/04 = GE 2005, 180).
(Leitsatz der Redaktion)
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