Urteil Umfassende Aufklärungspflicht zu menschenrechtsverletzenden Übergriffen in DDR-Kinderheimen
Schlagworte
Umfassende Aufklärungspflicht zu menschenrechtsverletzenden Übergriffen in DDR-Kinderheimen
Leitsätze
1. Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 15 Abs. 4 Satz 1 Verf BE) ist verletzt, wenn die Gerichte die prozessrechtlichen Möglichkeiten zur Sachverhaltsfeststellung so eng auslegen, dass ihnen eine Sachprüfung nicht möglich ist, und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann.
2. Hier: Die angegriffene Entscheidung des Rehabilitierungsgerichts verletzt die Rechtsschutzgarantie, weil es nicht ausreichend aufgeklärt hat, ob und in welchem Umfang es in den Spezialkinderheimen der DDR, in denen die Beschwerdeführerin untergebracht war, systematisch zu menschenrechtsverletzenden Übergriffen gekommen ist und was Ursache dafür war.
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