Urteil Umfang einer rechtskräftigen Feststellung
Schlagworte
Umfang einer rechtskräftigen Feststellung; Bindungswirkung gegenüber nicht am Rechtsstreit beteiligten Streitgenossen; verfahrensfehlerhaft nur einige Streitgenossen erfassendes Urteil
Leitsätze
1. Ein verfahrensfehlerhaft nicht alle notwendigen Streitgenossen (§ 62 ZPO) erfassendes Urteil ist auch dann nicht unwirksam, wenn es um die Klärung der Frage geht, ob Teile einer Wohnungseigentumsanlage im Gemeinschafts- oder im Sondereigentum stehen.
2. Wird eine Akte beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht, wird dadurch nicht ohne Weiteres der gesamte Akteninhalt zum Bestandteil des Parteivorbringens. Teile der Beiakte, auf die sich keine Partei erkennbar beruft, gehören ebenso wenig zum Prozessstoff wie Anlagen zu Schriftsätzen, auf die sich eine Partei nicht hinreichend konkret bezieht.
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