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Urteil Umfang der Bindungswirkung von Verwaltungsakten über Schädigung
Schlagworte
Umfang der Bindungswirkung von Verwaltungsakten über Schädigung
Leitsatz
Sowohl Behörden als auch Gerichte sind an die Entscheidungen der Vermögensbehörden zu der für die Berechtigung nach § 1 Abs. 6 VermG maßgeblichen Schädigung nur unter der Voraussetzung gebunden, dass diese entsprechende Feststellungen enthalten.
(Leitsatz der Entscheidung entnommen)
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