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Urteil Überzeugender Vermieterauftritt bei bestrittenem Eigenbedarf
Schlagworte
Überzeugender Vermieterauftritt bei bestrittenem Eigenbedarf
Leitsatz
Die Gerichte sind befugt, den Vermieter als Partei auch ohne Beweisnot über den von ihm behaupteten - und von dem Wohnraumieter bestrittenen - Eigenbedarf anzuhören sowie von der Vernehmung weiterer beweislich benannter Zeugen abzusehen, sofern sie vom Vorliegen des Eigenbedarfs schon aufgrund der Parteianhörung des Vermieters überzeugt sind.
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