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Urteil Überhöhte Schmutzwasserentgelte der Berliner Wasserbetriebe
Schlagworte
Überhöhte Schmutzwasserentgelte der Berliner Wasserbetriebe
Leitsätze
1. Der bestandskräftige Bescheid des Bundeskartellamts hinsichtlich der Preisüberhöhung für die Trinkwasserversorgung in Berlin gilt entsprechend für die Schmutzwasserentgelte.
2. Auch diese dürften überhöht sein, zumal sie nach denselben Grundsätzen wie das Trinkwasserentgelt kalkuliert wurden.
(Leitsätze der Redaktion)
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