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Urteil Überbau, Abbruch des Gebäudes, eigentumsrechtliche Zuordnung, Nachbargrundstück, Gebäudeteil


Schlagworte

Überbau, Abbruch des Gebäudes, eigentumsrechtliche Zuordnung, Nachbargrundstück, Gebäudeteil

Leitsatz

Bei einem zu duldenden Überbau führt der vollständige Abbruch des Gebäudes auf dem Stammgrundstück „nur“ dazu, dass die Duldungspflicht des Nachbarn entfällt. Dagegen bleibt die eigentumsrechtliche Zuordnung des auf dem Nachbargrundstück befindlichen Gebäudeteils zum Stammgrundstück unverändert (Bestätigung von Senat, Urteil vom 17. Januar 2014 - V ZR 292/12, NJW-RR 2014, 973 Rn. 24 und Urteil vom 16. Januar 2004 - V ZR 243/03, BGHZ 157, 301, 305 f.).

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