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Urteil Treuhandanstalt
Schlagworte
Treuhandanstalt; Parteienvermögen; Vermögensverwaltung; Grundstücksverwaltung
Leitsatz
Das Vermögen einer im März 1990 mit Mitteln der SED-Nachfolgepartei PDS gegründeten GmbH zur Vermögens- und Grundstücksverwaltung, die Vermögen der SED/PDS zur Verwaltung und Nutzung übernommen hat, unterliegt der treuhänderischen Verwaltung durch die Treuhandanstalt.
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