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Urteil Temporäre Vermietung der Zweitwohnung als Ferienwohnung
Schlagworte
Temporäre Vermietung der Zweitwohnung als Ferienwohnung
Leitsätze
1. Der Schutzzweck des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes rechtfertigt es nicht, dem Eigentümer unter Einschränkung seiner Verfügungsbefugnis zu verwehren, Räumlichkeiten, die als Wohnraum genutzt werden und nur temporär zweckentfremdungsrechtlich als Zweitwohnung erlaubt leer stehen, während dieser begrenzten Zeiten als Ferienwohnung zu vermieten.
2. Die Nutzung einer Wohnung als Zweitwohnung stellt eine Wohnnutzung dar.
(Leitsätze der Redaktion)
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