Urteil Teilurteil bei umstrittenem Vergütungsanspruch
Schlagworte
Teilurteil bei umstrittenem Vergütungsanspruch
Leitsätze
1. Steht fest, dass ein der Höhe nach umstrittener Vergütungsanspruch jedenfalls im Umfang eines Sockelbetrages begründet ist, ist insoweit der Erlass eines stattgebenden Teilurteils zulässig.
2. Neben einem solchen Teilurteil muss gemäß §§ 301 Abs. 1 Satz 2, 304 Abs. 1 ZPO auch dann ein Grundurteil über den restlichen Teil des Anspruchs ergehen, wenn dieser dem Grunde nach nicht umstritten ist.
3. Ein Grundurteil gemäß § 304 ZPO muss als solches tenoriert werden, die bloße Zuerkennung des Anspruchs in den Entscheidungsgründen genügt nicht.
4. Leidet ein Teilurteil daran, dass das Gericht nicht zugleich ein Grundurteil erlassen hat, kann das Berufungsgericht dies im Rahmen eines Zurückweisungsbeschlusses nach § 522 Abs. 2 ZPO nachholen.
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