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Urteil Teilungserklärung
Schlagworte
Teilungserklärung; Erwerberhaftung für Wohngeldrückstände
Leitsatz
Die durch Teilungserklärung getroffene Bestimmung, wonach auch der Erwerber einer Eigentumswohnung für Wohngeldrückstände des Voreigentümers haftet, ist grundsätzlich wirksam.
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