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Urteil Teilkündigung, Gartenfläche
Schlagworte
Teilkündigung, Gartenfläche
Leitsatz
Eine Teilkündigung einer mitvermieteten Gartenfläche ist nur dann ausreichend begründet, wenn sie Angaben über die konkret bestehende Bauabsicht und die Zulässigkeit des Bauvorhabens enthält.
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