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Urteil Suizidgefahr
Schlagworte
Suizidgefahr; Räumung; Vollstreckungsschutz; Zwangsräumung; Selbsttötung
Leitsatz
Zur Versagung weiteren Vollstreckungsschutzes wegen überwiegender Gläubiger-Belange bei einem Räumungsschuldner, der im Falle einer Zwangsräumung Suizidabsichten äußert, aber nach dem eingeholten psychiatrischen Fachgutachten weder psychisch krank noch so schwer gestört ist, daß von einem inneren Zwang zur Selbsttötung auszugehen ist.
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