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Urteil Substantiierte Darlegung der Schadenshöhe bei unterlassenen Schönheitsreparaturen
Schlagworte
Substantiierte Darlegung der Schadenshöhe bei unterlassenen Schönheitsreparaturen; Kostenvoranschlag
Leitsatz
Der Vermieter, der Schadensersatz für unterlassene Schönheitsreparaturen verlangt, hat zumindest einen spezifizierten Kostenvoranschlag oder eine entsprechende Rechnung zugrunde zu legen, die zumindest ein Aufmaß bzw. die Massen enthalten müssen.
(Leitsatz der Redaktion)
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