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Urteil Streitwerte für Beschlussklagen versus Beschwerdewert
Schlagworte
Streitwerte für Beschlussklagen versus Beschwerdewert
Leitsatz
Der Streitwert für wohnungseigentumsrechtliche Beschlussklagen entspricht in der Regel nicht der für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels maßgeblichen Beschwer; das gilt auch für einen gemäß § 49 GKG in der seit dem 1. Dezember 2020 geltenden Fassung festgesetzten Streitwert.
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