Urteil Streitwertbeschluss für Instandsetzungsklage ohne Bedeutung für Mietminderung
Schlagworte
Streitwertbeschluss für Instandsetzungsklage ohne Bedeutung für Mietminderung
Leitsätze
1. Ein Streitwertbeschluss aus einem Vorprozess (hier: Mangelbeseitigungsklage des Mieters) hat keine bindende Wirkung für eine spätere Klage des Mieters auf Rückzahlung vermeintlich überzahlter Mieten.
2. Das Gericht hat die Höhe einer Mietminderung anhand der Angaben der Parteien gemäß § 287 ZPO zu schätzen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht einzelne Prozentsätze für jeden Mangel anzusetzen und dann zu addieren sind, sondern dass für den jeweiligen Zeitraum ein Minderungsprozentsatz für sämtliche vorhandenen Mängel anzusetzen ist.
(Nichtamtliche Leitsätze)
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