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Urteil Streitwertanpassung in laufenden Verfahren im Kontext mit der Änderung der notwendigen Berufungssumme


Schlagworte

Streitwertanpassung in laufenden Verfahren im Kontext mit der Änderung der notwendigen Berufungssumme

Leitsatz

Im Hinblick auf die Erhöhung der Berufungssumme zum 1.1.2026 sind Streitwerte, die wirtschaftlich nicht exakt bezifferbare Interessen abbilden, anzupassen, um durch die Wertfestsetzung den Zugang zur Berufungsinstanz nicht zu versperren. Der Streitwert einer Klage auf Vorlage eines Vermögensberichts wird nun im Regelfall mit 1.250 € bemessen.

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