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Urteil Streitwertanpassung in laufenden Verfahren im Kontext mit der Änderung der notwendigen Berufungssumme
Schlagworte
Streitwertanpassung in laufenden Verfahren im Kontext mit der Änderung der notwendigen Berufungssumme
Leitsatz
Im Hinblick auf die Erhöhung der Berufungssumme zum 1.1.2026 sind Streitwerte, die wirtschaftlich nicht exakt bezifferbare Interessen abbilden, anzupassen, um durch die Wertfestsetzung den Zugang zur Berufungsinstanz nicht zu versperren. Der Streitwert einer Klage auf Vorlage eines Vermögensberichts wird nun im Regelfall mit 1.250 € bemessen.
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