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Urteil Streitwert nach einseitiger Erledigungserklärung
Schlagworte
Streitwert nach einseitiger Erledigungserklärung
Leitsatz
Der Streitwert nach einseitiger Erledigungserklärung bestimmt sich nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten.
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