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Urteil Streitwert einer Klage auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen
Schlagworte
Streitwert einer Klage auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen
Leitsätze
1. Der Gebührenstreitwert für eine Klage auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen ist nach dem Jahresbetrag des zu erwartenden Modernisierungszuschlags zu bemessen. 2. Eine damit verbundene Klage auf Duldung von Instandsetzungsmaßnahmen (hier: Demontage von Gasleitungen) begründet keinen Mieterhöhungsanspruch und ist deshalb für den Streitwert irrelevant.
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