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Urteil Streitwert bei Räumungsklage nach der Jahreswarmmiete
Schlagworte
Streitwert bei Räumungsklage nach der Jahreswarmmiete
Leitsatz
Der Gebührenstreitwert bei einer Räumungsklage ist nach dem Bruttomietzins einschließlich verbrauchsabhängiger Betriebskosten wie Heizung und Wasser festzusetzen.
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