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Urteil Streitwert bei Anfechtung des Wirtschaftsplans
Schlagworte
Streitwert bei Anfechtung des Wirtschaftsplans
Leitsatz
Der Streitwert bei Anfechtung eines Wirtschaftsplanbeschlusses ist regelmäßig höchstens auf 25 % des Gesamtvolumens festzulegen.
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