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Urteil Streitwert für Entzugsklage
Schlagworte
Streitwert für Entzugsklage
Leitsatz
Der Streitwert einer Klage auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums nach § 12 Abs. 3 WEG beträgt in der Regel 20 % des Verkaufspreises des Wohnungseigentums.
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