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Urteil Streitwert bei Räumungsklagen im Falle von Staffelmietvereinbarungen
Schlagworte
Streitwert bei Räumungsklagen im Falle von Staffelmietvereinbarungen
Leitsatz
Der Streitwert bemisst sich bei Räumungsklagen im Falle einer Staffelmiete nicht nach der aktuellen Nettokaltmiete, sondern nach dem höchsten Betrag in den auf die Klageeinreichung folgenden 3,5 Jahren.
(Leitsatz der Redaktion)
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