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Urteil Streitwert
Schlagworte
Streitwert; Mängelbeseitigungsklage; Instandsetzungsklage
Leitsatz
Der Anspruch des Mieters auf Instandsetzung/ungestörte Gewährung des Mietgebrauchs ist nach dem dreifachen Jahresbetrag einer Mietminderung, die wegen des zu behebenden Mangels möglich wäre, zu bewerten.
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