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Urteil Streitgenossen
Schlagworte
Streitgenossen; faktisches Mietverhältnis: Kündigung; Hausfriedensstörung
Leitsätze
1. Mehrere auf Räumung verklagte Mieter sind keine notwendigen Streitgenossen.
2. Die bloße Duldung der Wohnungsnutzung durch den Eigentümer kann zu einem faktischen Mietverhältnis führen.
3. Die Wirkung einer fristlosen Kündigung wegen dauernder Lärmbelästigung entfällt auch dann nicht, wenn in Zukunft keine neuen Störungen des Hausfriedens zu befürchten sind.
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