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Urteil Straßenreinigungsentgelte, Minderung


Schlagworte

Straßenreinigungsentgelte, Minderung

Leitsätze

1. Der Anlieger ist nicht berechtigt, das Straßenreinigungsentgelt bei behaupteter unzureichender Reinigung zu mindern.

2. Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn der Anlieger die Verschmutzung der Straßen substantiiert darlegt und beweist.

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