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Urteil Straßenreinigungsentgelte, Minderung
Schlagworte
Straßenreinigungsentgelte, Minderung
Leitsätze
1. Der Anlieger ist nicht berechtigt, das Straßenreinigungsentgelt bei behaupteter unzureichender Reinigung zu mindern.
2. Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn der Anlieger die Verschmutzung der Straßen substantiiert darlegt und beweist.
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