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Urteil Straßenreinigungsentgelt
Schlagworte
Straßenreinigungsentgelt; Grundstücksfläche; Frontmeter
Leitsatz
Die Vorschrift des § 7 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG, GVBl. Berlin 1988, S. 977 f.), nach der Straßenreinigungsentgelte unter Zugrundelegung der Grundstücksfläche und nicht nach Frontmetern berechnet werden, verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes.
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