« zurück zur Suche
Urteil Strafrechtliche Rehabilitierung
Schlagworte
Strafrechtliche Rehabilitierung; Einweisung in Psychiatrie
Leitsatz
Die Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung aus sachfremden Zwecken ist zu bejahen, wenn das die Einweisung anordnende Urteil keine bzw. keine ausreichende Auseinandersetzung mit den auch nach DDR-Recht normierten Einweisungsvoraussetzungen erkennen lässt bzw. die Einweisungsvoraussetzungen nachweislich nicht vorlagen.
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat