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Urteil Strafrechtliche Rehabilitierung und Vermögenseinziehung von Kriegsverbrechern und Naziaktivisten
Schlagworte
Strafrechtliche Rehabilitierung und Vermögenseinziehung von Kriegsverbrechern und Naziaktivisten
Leitsatz
Die sog. Enteignungsvorschläge der DTV vom 16. Juli 1948 und vom 31. Juli 1949 stellen keine Maßnahmen im Sinne von § 1 Abs. 5 StrRehaG dar, sondern nur vorbereitende Maßnahmen, die noch keine Rechtsfolgen auslösten und schon deshalb keiner strafrechtlichen Rehabilitierung zugänglich sind.
(Leitsatz der Redaktion)
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