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Urteil Stimmrecht
Schlagworte
Stimmrecht; Ausschluß; Stimmberechtigung; Eigentümerbeschluß; Nichtigkeit; Mehrheitsbeschluß
Leitsatz
Einem im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümer kann auch dann, wenn über seinen Eigentumserwerb noch ein bei Gericht anhängiger Rechtsstreit schwebt, nicht durch Mehrheitsbeschluß für die Dauer dieses Rechtsstreits das Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung entzogen werden. Ein derartiger Beschluß ist auch dann, wenn er nicht fristgerecht angefochten wurde, nichtig.
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