« zurück zur Suche
Urteil Staffelmietvereinbarung
Schlagworte
Staffelmietvereinbarung; Wartefrist; Verschiebung des Erhöhungszeitpunkts
Leitsatz
Ist irrtümlich in einer Staffelmietvereinbarung die erste Erhöhung schon nach elf Monaten vorgesehen, kann im Wege der Vertragsauslegung der Erhöhungszeitpunkt um einen Monat verschoben werden.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat