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Urteil staatlicher Verwalter
Schlagworte
staatlicher Verwalter; Schadensersatz; Pflichtverletzung; Rechtswegzuständigkeit; Verweisung
Leitsätze
1. Für Schadenersatzansprüche aus § 13 VermG wegen Pflichtverletzungen eines in der ehemaligen DDR eingesetzten staatlichen Verwalters ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet.
2. Werden solche Ansprüche vor den Zivilgerichten geltend gemacht, ist die Verweisung des Rechtsstreits an das zuständige Verwaltungsgericht selbst dann auszusprechen, wenn das Verwaltungsverfahren nach dem Vermögensgesetz noch nicht abgeschlossen ist.
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