Urteil staatlicher Verwalter
Schlagworte
staatlicher Verwalter; Überlassungsvertragsabschluss; Erholungsgrundstück; Enteignung; Nutzungsentziehung; Westgrundstück
Leitsätze
1. Zur Befugnis des staatlichen Verwalters zum Abschluß von Überlassungsverträgen über Erholungsgrundstücke.
2. Die ermächtigende Anweisung vom 18. November 1961 verstieß nicht gegen die Verfassung der DDR von 1968.
3. Es liegt keine enteignende Entziehung vor, weil die Nutzung der Grundstücke durch Bewohner der Bundesrepublik Deutschland nach dem Bau der "Mauer" nicht mehr möglich war, somit die durch das Grundbuch ausgewiesene Eigentümerin kein persönliches Eigentum im verfassungsrechtlichen Sinn der DDR mehr hatte.
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