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Urteil Sperrfrist nach Umwandlung in Wohnungseigentum
Schlagworte
Sperrfrist nach Umwandlung in Wohnungseigentum; Maßgeblichkeit der erstmaligen Eintragung; Unerheblichkeit späterer Änderung; Eigenbedarfskündigung
Leitsatz
Die Sperrfrist des § 577 a BGB greift nicht ein, wenn die Vermietung nach erstmaliger Eintragung des Wohnungseigentums in das Grundbuch erfolgte; die nachfolgende Realteilung des Grundstücks mit erneuter Eintragung ist unerheblich.
(Leitsatz der Redaktion)
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