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Urteil Sonderkündigung bei nicht angekündigter Modernisierung
Schlagworte
Sonderkündigung bei nicht angekündigter Modernisierung; keine fristlose Kündigung wg. Nichtgewährung des Gebrauches bei Mangelkenntnis
Leitsatz
Unterläßt der Vermieter die förmliche Ankündigung nach § 541 b BGB für einen Dachgeschoßausbau, beginnt die Monatsfrist für das Sonderkündigungsrecht des Mieters mit Kenntnis von den Arbeiten.
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