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Urteil Senioren-WG liegt noch im Rahmen der Wohnzwecke
Schlagworte
Senioren-WG liegt noch im Rahmen der Wohnzwecke
Leitsatz
Überlässt der Wohnungseigentümer eine große Wohnung an eine Wohngemeinschaft von Senioren, die ständig auf ambulante Pflegedienste angewiesen sind, widerspricht dies nicht dem Bestimmungszweck als Wohnung, solange der Betrieb nicht einen Pflegeheimcharakter annimmt.
(Leitsatz der Redaktion)
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