Urteil Sekundäre Darlegungslast bei Anfechtung von Teilbeträgen in Jahresabrechnung
Schlagworte
Sekundäre Darlegungslast bei Anfechtung von Teilbeträgen in Jahresabrechnung
Leitsätze
1. Ein Beschluss nach § 28 Abs. 2 WEG n.F. ist nicht bereits deshalb für ungültig zu erklären, weil das Rechenwerk nicht nachvollziehbar ist.
2. Der Anfechtungskläger genügt seiner Darlegungslast für einen ergebnisrelevanten Fehler, wenn er darlegt, dass die Abrechnung nicht plausibel ist und daher Zweifel an der Richtigkeit der Nachschüsse und der angepassten Vorschüsse bestehen. Insoweit kommt der GdWE eine sekundäre Darlegungslast zu, vorzutragen, dass die Abrechnungsspitzen gleichwohl zutreffend sind.
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