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Urteil Schuldvorwürfe der Bodenkommission (hier: „Junker, Großgrundbesitzer, Hauptkriegsverbrecher“) keine „strafrechtlichen Entscheidungen“
Schlagworte
Schuldvorwürfe der Bodenkommission (hier: „Junker, Großgrundbesitzer, Hauptkriegsverbrecher“) keine „strafrechtlichen Entscheidungen“
Leitsatz
Entscheidungen und Maßnahmen der damaligen Bodenkommissionen sind keine strafrechtlichen Entscheidungen eines deutschen Gerichts oder strafrechtliche Maßnahmen anderer Stellen im Sinne von § 1 Abs. 5 StrRehaG.
(Leitsatz der Redaktion)
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